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AGB s



 
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für Verträge zwischen World Lingua und Kunden (Auftraggebern) soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.


2. Zustandekommen des Vertrages

Das Zustandekommen des Vertrages zwischen World Lingua und dem Auftraggeber gilt, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen. Treten Beanstandungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung auf, sind diese vom Auftraggeber unverzüglich vorzunehmen, da der Auftrag ansonsten als verbindlich erteilt angesehen wird.


3. Auftragsausführung

Qualitäts – und zeitgemäß werden alle Leistungen bestmöglich und schnellstens erledigt. Der Auftraggeber wird von World Lingua aufgefordert, das Büro rechtzeitig über besondere Ausführungsformen bei beauftragten Leistungen zu unterrichten und ist berechtigt, Informationen und Unterlagen, die zur qualitätsgerechten Erfüllung des Auftrages notwendig sind, einzuholen.

Soll die Arbeit in Druck gegeben werden, übergibt der Auftraggeber nach dem Druck World Lingua ein Belegexemplar.

Liegen keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen vor, übersetzen wir Fachausdrücke in die allgemein übliche Fassung nach bestem Wissen und Gewissen.

Keine Haftung wird übernommen, wenn Fehler in der erbrachten Leistung auftreten, die vom Auftraggeber den durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht worden sind. World Lingua kann zur Erbringung seiner Leistungen elektronische Datenverarbeitungssysteme benutzen. Bei Lieferung der Übersetzungen auf einem Datenträger bzw. per E–Mail, ist der Auftraggeber im eigenem Interesse verpflichtet, die erbrachten Daten auf Virenfreiheit zu überprüfen. World Lingua gewährleistet für die Erbringung seiner Leistungen, die Benutzung des aktuellsten Virenschutzprogramm, dennoch kann eine Virenfreiheit der auf Datenträgern bzw. per E–Mail übermittelten Leistungen nicht ausgeschlossen werden. Zu übersetzende Texte werden vom Auftraggeber nur in Fotokopie zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für den Verlust von Originalen soll damit ausgeschlossen werden.


4. Berechnungsgrundlagen

Die Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad sowie nach der Sprachgruppe berechnet.

Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen. Zeilen mit mehr als 30 Anschlägen gelten als Vollzeilen. Zeilen mit weniger als 30 Anschlägen werden zu ganzen Zeilen zusammengezogen.

Bei Übersetzungen von Texten mit nicht lateinischer oder nicht kyrillischer Schrift wird der Text grundsätzlich nach der lateinischen Schreibweise des Ausgangstextes abgerechnet.

Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 Stunden bzw. 48 Stunden erfolgt, können mit einen Zuschlag bis 50 % belegt werden. In Rechnung gestellt wird die zur qualitätsgerechten Fertigstellung der Übersetzung notwendige Schreibarbeit. Als Grundlage für die Berechnung gilt die Seitenzahl zu je 25 Normzeilen. Zusätzlich werden vom Kunden gesondert gewünschte Gestaltungs-, Satz-, Kopier-, Scann-, Binde-, u.a. Leistungen in Rechnung gestellt. Werden Übersetzungen Korrektur gelesen und inhaltlich bearbeitet, wird hierfür der Zeitaufwand berechnet. Es kann ein Objektpreis mit World Lingua aushandelt werden, der für den vereinbarten Leistungsumfang gültig ist.

Wenn der Auftraggeber einen erteilten Übersetzungsauftrag zurücknimmt, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, kann World Lingua vom Kunden in Hinblick auf die bereits entstandenen Kosten einen pauschalen Ersatz in Höhe von 25 % des Einzelauftrages verlangen oder aber gegenüber dem Auftraggeber die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Dolmetscherleistungen werden nach geleist - Stunden plus Wartezeit und Wegezeit plus Fahrkosten berechnet, wobei eine angebrochene Stunde als volle Stunde berechnet wird.

Sollte der angereiste Dolmetscher am Einsatzort seine Leistungen nicht erbringen können, aus Gründen die durch ihn oder das Büro nicht verursacht wurden, so werden dem Auftraggeber mindestens 1 Stunde Leistungszeit sowie die Wegezeit und die Fahrkosten in Rechnung gestellt. Sollten Vereinbarungen von Tagespauschalen getroffen werden, gehen Nebenkosten (Reisekosten) soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden, zusätzlich in Rechnung.


5. Lieferzeit, Kündigung

Der zu erwartende Arbeitsaufwand bzw. Text bedarf eine eingehende Prüfung unserer Fachkräfte, die eine Präzisierung der Lieferzeit festlegen. Ist ein Ablieferungstermin vereinbart, bemühen wir uns um dessen Einhaltung.

Kann der Liefertermin auf Grund höherer Gewalt oder Erkrankung des Übersetzers nicht eingehalten werden, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Kann auch diese Nachfrist nicht eingehalten werden, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Kündigungserklärung ist nur wirksam, wenn diese schriftlich bei World Lingua eingeht. Sind keine besonderen Liefertermine zwischen den Vertragspartnern vereinbart, erfolgt die Auftragserfüllung innerhalb der für eine sorgfältige Erledigung üblicherweise notwendigen Frist. Die Übergabe der Übersetzungen, Schreibarbeiten und sonstiger Unterlagen erfolgt auf dem Postweg, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


6. Berufsgeheimnis

Gemäß Datenschutz werden alle erteilten Aufträge grundsätzlich vertraulich behandelt. Alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag des Auftraggebers stehen, wahrt World Lingua Stillschweigen. Alle freien Mitarbeiter des Büros sind dazu verpflichtet.


7. Zahlungsbedingungen

Arbeiten die auf dem Postweg zugestellt werden sollen, wird der Rechnungsbetrag per Nachnahme erhoben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Arbeiten, die direkt im Büro in Auftrag gegeben werden, wird eine Vorkasse erhoben, deren Höhe vom zu erwartenden Rechnungsbetrag abhängig ist. Bei Abholung ist Barzahlung des Restbetrages zu leisten.

Rechnungen die direkt an den Auftraggeber gestellt werden, sind innerhalb von 14 Tagen ohne Skonto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Bundesdiskontsatz er -hoben.


8. Quellenschutz

Kommt der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem Dolmetscher, Übersetzer oder einer Schreibkraft durch die Vermittlung des Büros zustande, hat der Auftraggeber nicht das Recht einen eventuellen Folge -auftrag unter Umgehung des Büros zu erteilen. Das Büro kann bei Zuwiderhandlungen Ersatz des entgangenen Gewinns verlangen.


9. Haftung

Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet World Lingua in angemessener Höhe.
Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.


10. Rechte des Büros

Das Büro behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von möglichen in der erbrachten Leistung enthaltenen Mängel, sofern die Mängel durch das Büro verursacht wurden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauster Angabe der Mängel unverzüglich innerhalb der gesetzlichen Reklamefrist geltend gemacht werden. Eine schriftlich erbrachte Leistung von World Lingua bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Büros. World Lingua behält sich sein Urheberrecht vor.

Vervielfältigungen von Übersetzungen bedürfen einer Einholung des Rechtes des Büros. Das Recht kann das Büro gegen Entgelt abtreten. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Liefertermin.


11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Büros von World Lingua.

Gerichtsstand ist Potsdam.

Home | Sprachen | Preise | Anfragen | Bewerbung | Kurse | Kinder | Kontakt Letzte Aktualisierung: 31.01.2012

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